Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gomo Company GmbH für Fahrzeugvermietung
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gomo Company GmbH, Widenholzstrasse 1, 8304 Zürich („Vermieter“), und dem Kunden („Mieter“) bezüglich der Vermietung von Kraftfahrzeugen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter.
2. Mietberechtigung
2.1 Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
2.2 Die Übergabe kann verweigert werden bei Zweifeln an Fahrtüchtigkeit oder Bonität.
3. Mietzeit, Fahrzeugübergabe und Rückgabe
3.1 Mietbeginn und -ende sind im Mietvertrag oder der Buchungsbestätigung festgelegt.
3.2 Das Fahrzeug wird vollgetankt, sauber und mängelfrei übergeben und muss in diesem Zustand zurückgegeben werden.
3.3 Nicht dokumentierte Schäden gelten als nach der Übergabe entstanden.
3.4 Verspätete Rückgabe verursacht Zusatzkosten von mindestens einer halbtägigen Miete.
4. Mietpreis, Kaution und Zahlung
4.1 Mietpreise gemäss gültiger Preisliste und Buchungsbestätigung.
4.2 Eine Kaution von CHF 500.– kann verlangt werden, insbesondere bei negativer Bonitätsprüfung.
4.3 Zahlung bei Abholung oder im Voraus per Banküberweisung.
4.4 Zahlungsziel: 30 Tage. Bei Verzug: Mahngebühren, Betreibung möglich.
5. Nutzung des Fahrzeugs
5.1 Nutzung nur durch den Mieter für privaten Personentransport.
5.2 Verboten: Rennen, Fahrtrainings, Fahrschulbetrieb, Schlepp- oder Zugfahrten.
5.3 Rauchverbot im Fahrzeug – bei Verstoß: Reinigungskosten.
5.4 Fahrten ins Ausland nur mit schriftlicher Genehmigung.
6. Haftung, Schäden und Unfälle
6.1 Mieter haftet für Schäden (ausser normale Abnutzung).
6.2 Selbstbehalte: CHF 5’500.– (Haftpflicht), CHF 9’500.– (Kasko).
6.3 Max. Schadensersatzansprüche: CHF 28’000.–
6.4 Reparaturen nur durch den Vermieter.
6.5 Unfälle müssen der Polizei gemeldet und dokumentiert werden.
7. Ordnungsbussen und weitere Kosten
7.1 Mieter trägt alle Ordnungsbussen + CHF 20.– Bearbeitungsgebühr pro Busse.
7.2 Fehlender Treibstoff: CHF 2.50/Liter. Kosten bei Falschbetankung trägt der Mieter.
8. Stornierung
8.1 Bis 12 Std. vor Mietbeginn: CHF 80.– Bearbeitungsgebühr.
8.2 Bei Nichterscheinen: voller Mietpreis fällig.
8.3 Härtefälle werden individuell geprüft.
9. Datenschutz und Standortüberwachung
9.1 Datenverarbeitung gemäss DSG zur Vertragserfüllung und Bonitätsprüfung.
9.2 Fahrzeuge sind mit GPS-/Tracking-Geräten ausgestattet.
9.3 Einwilligung zur Standorterfassung kann widerrufen werden.
9.4 Auskunftsrecht über gespeicherte Daten.
10. Widerrufsbelehrung
10.1 Kein Widerrufsrecht gemäss OR Art. 40 Abs. 1 lit. h.
10.2 Nach Vertragsschluss kein Rücktrittsrecht.
10.3 Mieter soll Mietzeit vorab sorgfältig prüfen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Es gilt Schweizer Recht.
11.2 Gerichtsstand: Zürich (ZH).
12. Salvatorische Klausel
Ungültige Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt. Die übrigen Regelungen bleiben wirksam.



